Marktordnung | Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme als Aussteller beim „Nachtflohmarkt in der Gleishalle“.
2. Zulassung von Ausstellern
Zur Teilnahme zugelassen sind ausschließlich private Ausstellerinnen und Aussteller.
Gewerbliche Aussteller können nur nach vorheriger schriftlicher Zulassung durch den Veranstalter teilnehmen. Gewerbliche Aussteller sind zudem selbst verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden steuerlichen, gewerberechtlichen und verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften.
3. Aufbau und Abbau
Der Aufbau ist nur innerhalb der vom Veranstalter angegebenen Zeiten erlaubt.
Fluchtwege, Ein- und Ausgänge sowie gekennzeichnete Sicherheitsbereiche müssen jederzeit freigehalten werden.
Notausgänge dürfen nicht verstellt werden.
Nach Ende der Veranstaltung ist der Stand unverzüglich abzubauen.
4. Standbetrieb
Der Aussteller betreibt seinen Stand eigenverantwortlich.
Kabel sind so zu verlegen, dass keine Stolperstellen entstehen bzw. entsprechend mit Kabelmatten abzusichern.
Offene Flammen, Öfen, Heizstrahler und vergleichbare Geräte sind nicht erlaubt.
5. Verbotene Waren
Insbesondere folgende Waren dürfen nicht angeboten werden:
- Waffen, Munition, Pyrotechnik
- NS-Symbole und verfassungsfeindliche Inhalte
- jugendgefährdende Medien oder Gegenstände
- Plagiate und gefälschte Markenprodukte
- Lebensmittel und Getränke (außer vom Veranstalter schriftlich genehmigt)
- lebende Tiere
- nicht geprüfte Elektroartikel, die nicht den geltenden Sicherheitsvorgaben entsprechen
Der Veranstalter ist berechtigt, unzulässige Waren zu entfernen oder bei Missachtung den Aussteller von der Veranstaltung auszuschließen.
6. Sauberkeit und Müll
Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Standplatz sauber zu halten und sämtlichen Müll vollständig mitzunehmen.
Hinterlassener Müll kann zu einer Reinigungspauschale auf Kosten des Ausstellers führen.
7. Verhalten auf dem Gelände
Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Alkohol darf nicht ausgeschenkt werden, es sei denn durch vom Veranstalter zugelassene Gastronomie.
Anweisungen des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
8. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Schäden oder Verluste von Waren oder privaten Gegenständen der Aussteller.
Aussteller haften selbst für Schäden, die durch ihren Standbetrieb entstehen.
Der Veranstalter kann Aussteller ausschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen.
9. Ausschluss von der Veranstaltung
Bei Verstößen gegen diese Bedingungen oder bei sicherheitsgefährdendem Verhalten kann der Veranstalter den sofortigen Abbruch des Standbetriebs anordnen. Ein Anspruch auf Erstattung der Standmiete besteht in diesem Fall nicht.
10. Ergänzende Regelungen
Es gelten ergänzend die auf dieser Website veröffentlichten AGB des Veranstalters. Bei Widersprüchen gehen diese Teilnahmebedingungen den AGB hinsichtlich des Marktgeschehens vor.